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DEIN WEG ZUR UNABHÄNGIGKEIT
So kommst Du mit uns zum F Ü H R E R S C H E I N
Persönliche Beratung und Anmeldung in unserer Fahrschule
- Abschluss des Ausbildungsvertrages
Erfüllung der persönlichen Antragsvoraussetzungen
- Besuch beim Augenarzt oder Optiker Deines Vertrauens
- Teilnahme an einem Kurs zu den „lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort“
Abgabe des Antrages beim zuständigen Straßenverkehrsamt
- Der amtliche Führerscheinantrag kann 5-6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) gestellt werden.
- Erforderliche Antragsunterlagen:
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- Lichtbild möglichst aktuellen Datums
- Sehtest-Bescheinigung
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung zu den „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- Eventuell vorhandener Führerschein
- Antragsgebühren
Theoretische Ausbildung (bei Ersterteilung)
- Teilnahme am theoretischen Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- 12 mal Grundstoff
- 2 mal klassenspezifischer Zusatzstoff
- Ablegen der theoretischen Prüfung beim TüV
- Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Zur Prüfung werden ein gültiges Ausweisdokument und eine Ausbildungsbescheinigung über den Besuch des theoretischen Mindestunterrichts benötigt.
- Geltungsdauer der bestandenen Prüfung: 12 Monate
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung auf dem Schulungsfahrzeug der Fahrschule
- Training besonderer Ausbildungsinhalte während der Sonderfahrten
- 5 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Fahrten auf Autobahn- oder Kraftfahrstraßen
- 3 Fahrten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
- Übung der Grundfahraufgaben zur Vorbereitung auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung
- Gezielte Vorbereitung der praktischen Prüfung
- Unterweisung am Fahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel
- Ablegen der praktischen Prüfung
- Prüfungsdauer: 45 Minuten (davon 25 Minuten reine Fahrtzeit ohne Grundfahraufgaben)
AUSHÄNDIGUNG DES FÜHRERSCHEINS |