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DEIN WEG ZUR UNABHÄNGIGKEIT
So kommst Du mit uns zum F Ü H R E R S C H E I N
Persönliche Beratung und Anmeldung in unserer Fahrschule
- Abschluss des Ausbildungsvertrages
Erfüllung der persönlichen Antragsvoraussetzungen
- Besuch beim Augenarzt oder Optiker Deines Vertrauens
- Teilnahme an einem Kurs zu den „lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort“
Abgabe des Antrages beim zuständigen Straßenverkehrsamt
- Der amtliche Führerscheinantrag kann 5-6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (17 Jahre) gestellt werden.
- Erforderliche Antragsunterlagen:
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- Sehtest-Bescheinigung
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung zu den „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- Eventuell vorhandener Führerschein
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gem. § 21 FeV Anlage 1
- Angaben der Begleitpersonen gem. § 21 FeV Anlage 2
- Kopien von Personalausweis und Führerschein der Begleitpersonen
- Antragsgebühren
Theoretische Ausbildung (bei Ersterteilung)
- Teilnahme am theoretischen Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- 12 mal Grundstoff
- 2 mal klassenspezifischer Zusatzstoff
- Ablegen der theoretischen Prüfung beim TüV
- Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Zur Prüfung werden ein gültiges Ausweisdokument und eine Ausbildungsbescheinigung über den Besuch des theoretischen Mindestunterrichts benötigt.
- Geltungsdauer der bestandenen Prüfung: 12 Monate
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung auf dem Schulungsfahrzeug der Fahrschule
- Training besonderer Ausbildungsinhalte während der Sonderfahrten
- 5 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Fahrten auf Autobahn- oder Kraftfahrstraßen
- 3 Fahrten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
- Übung der Grundfahraufgaben zur Vorbereitung auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung
- Gezielte Vorbereitung der praktischen Prüfung
- Unterweisung am Fahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel
- Ablegen der praktischen Prüfung
- Prüfungsdauer: 45 Minuten (davon 25 Minuten reine Fahrtzeit ohne Grundfahraufgaben)
AUSHÄNDIGUNG DER PRÜFUNGSBESCHEINIGUNG
Diese berechtigt zum Fahren mit einer der eingetragenen
Begleitpersonen.
Kurz vor Erreichen des 18. Lebensjahres musst Du beim
zuständigen Sraßenverkehrsamt mit einem aktuellen Lichtbild
die Ausstellung Deines Kartenführerscheins beantragen.
Dafür werden keine neuen Gebühren fällig.
Für eine Übergangszeit von 3 Monaten darfst Du auch über
das 18. Lebensjahr hinaus mit der Prüfungsbescheinigung
ohne Anwesenheit einer Begleitperson fahren.
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