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DEIN WEG ZUR UNABHÄNGIGKEIT
So kommst Du mit uns zum F Ü H R E R S C H E I N
Persönliche Beratung und Anmeldung in unserer Fahrschule
- Abschluss des Ausbildungsvertrages
Erfüllung der persönlichen Antragsvoraussetzungen
- Prüfungsbescheinigung „Begleitetes Fahren mit 17 Klasse B“
- Besuch beim Augenarzt oder Optiker Deines Vertrauens
- Teilnahme an einem Kurs zu den „lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort“
Abgabe des Antrages beim zuständigen Straßenverkehrsamt
- Der amtliche Führerscheinantrag kann 5-6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (17 Jahre) gestellt werden.
- Erforderliche Antragsunterlagen:
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- Lichtbild möglichst aktuellen Datums
- Sehtest-Bescheinigung
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung zu den „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- Eventuell vorhandener Führerschein
- Antragsgebühren
Theoretische Ausbildung (bei Ersterteilung)
- eine zusätzliche theoretische Ausbildung entfällt
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung auf dem Schulungsfahrzeug der Fahrschule unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Fahren mit einem Anhänger
- Trennen und Verbinden von Fahrzeugkombinationen
- Training besonderer Ausbildungsinhalte während der Sonderfahrten
- 3 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrten auf Autobahn- oder Kraftfahrstraßen
- 1 Fahrt Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
- Übung der Grundfahraufgaben zur Vorbereitung auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung
- Gezielte Vorbereitung der praktischen Prüfung
- Unterweisung am Fahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel
- Ablegen der praktischen Prüfung
- Prüfungsdauer: 45 Minuten (davon 25 Minuten reine Fahrtzeit ohne Grundfahraufgaben und Trennen und Verbinden)
AUSHÄNDIGUNG DER PRÜFUNGSBESCHEINIGUNG
Diese berechtigt zum Fahren mit einer der eingetragenen
Begleitpersonen.
Kurz vor Erreichen des 18. Lebensjahres musst Du beim
zuständigen Straßenverkehrsamt mit einem aktuellen Lichtbild
die Ausstellung Deines Kartenführerscheins beantragen.
Dafür werden keine neuen Gebühren fällig.
Für eine Übergangszeit von 3 Monaten darfst Du auch über
das 18. Lebensjahr hinaus mit der Prüfungsbescheinigung
ohne Anwesenheit einer Begleitperson fahren.
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