.... Fahrschule Nörenberg | schnell & sicher ans Ziel

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Klasse CE

DEIN WEG ZUR UNABHÄNGIGKEIT
So kommst Du mit uns zum F Ü H R E R S C H E I N

Persönliche Beratung und Anmeldung in unserer Fahrschule

  1. Abschluss des Ausbildungsvertrages

Erfüllung der persönlichen Antragsvoraussetzungen

  1. Vorbesitz des Führerscheins der Klasse C
  2. Besuch beim Amtsarzt
  3. Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Abgabe des Antrages beim zuständigen Straßenverkehrsamt

  1. Der amtliche Führerscheinantrag kann 5-6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) gestellt werden.
  2. Erforderliche Antragsunterlagen:
    1. Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
    2. Lichtbild möglichst aktuellen Datums
    3. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung
    4. Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen
    5. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
    6. Vorhandener Führerschein
    7. Antragsgebühren

Theoretische Ausbildung

  1. Teilnahme am theoretischen Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
    1. 6 mal Grundstoff
    2. 4 mal klassenspezifischer Zusatzstoff
  2. Ablegen der theoretischen Prüfung beim TüV
    1. Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters
    2. Zur Prüfung werden ein gültiges Ausweisdokument und eine Ausbildungsbescheinigung über den Besuch des theoretischen Mindestunterrichts benötigt.
  3. Geltungsdauer der bestandenen Prüfung: 12 Monate

Praktische Ausbildung

  1. Grundausbildung auf dem Schulungsfahrzeug der Fahrschule unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Fahren mit einem Anhänger
  2. Trennen und Verbinden von Fahrzeugkombinationen
  3. Training besonderer Ausbildungsinhalte während der Sonderfahrten
    1. 5 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
    2. 2 Fahrten auf Autobahn- oder Kraftfahrstraßen
    3. 3 Fahrten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
  4. Übung der Grundfahraufgaben zur Vorbereitung auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung
  5. Erlernen der Abfahrtskontrolle
  6. Gezielte Vorbereitung der praktischen Prüfung
  7. Unterweisung am Fahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel
  8. Ablegen der praktischen Prüfung
    1. Prüfungsdauer: 75 Minuten (davon 45 Minuten reine Fahrtzeit ohne Grundfahraufgaben, ohne Trennen und Verbinden und ohne Abfahrtskontrolle)

AUSHÄNDIGUNG DES FÜHRERSCHEINS